Zum Schutz von Emails und Dokumenten im digitalen Datenaustausch haben sich zwei Standards herausgebildet:
S/MIME und OpenPGP. Beide Verfahren sind nicht kompatibel, d.h. Anwender
des jeweiligen Verfahrens können keine signierten oder
verschlüsselten Nachrichten mit Anwendern des anderen Verfahrens austauschen.
Unterschiede zwischen OpenPGP und S/MIME
Beide Protokolle erfüllen heutige Sicherheitsanforderungen durch Verwendung
identischer Verschlüsselungsalgorithmen. Allerdings sind S/MIME und OpenPGP nicht kompatibel, das heisst Anwender der beiden Systeme können keine signierten oder verschlüsselten Nachrichten miteinander austauschen.
Ein elementarer Unterschied
zwischen OpenPGP und S/MIME ist das Verfahren der Schlüsselbeglaubigung.
Während OpenPGP auf dem Konzept des Vertrauens unter den Benutzern
(Web of Trust) aufbaut, verlangt S/MIME im Rahmen einer Public Key Infrastructure
(PKI) zwingend die Ausstellung eines X.509-Zertifikats, das die Identität
des Schlüsselbesitzers beglaubigt. X.509-Zertifakte sind von diversen
Zetifizierungsstellen (Trustcentern) in Deutschland erhältlich. Dieses Verfahren ist sehr aufwändig
und mit Kosten verbunden ist und hat sich deswegen bei privaten Nutzern bisher nicht
durchgesetzt.
Während OpenPGP mittels zusätzlicher Software mit fast allen
bekannten Emailprogrammen realisiert werden kann, müssen Emailprogramme,
die für S/MIME verwendet werden sollen, die Funktionalität von
S/MIME direkt enthalten.
Verschlüsslungsprogramme PGP und GnuPG
Da das Verfahren der Zertifierung von Schlüsseln bei S/MIME aufwändig
und kostenintensiv ist, verwenden viele private Anwender entweder die kommerzielle
Software PGP (Pretty Good
Privacy) oder das auf zahlreichen Plattformen lauffähige Open Source
Programm GnuPG zur Verschlüsselung ihrer Emails. Beide Programme basieren auf OpenPGP und können untereinander verschlüsselte Nachrichten austauschen.
GPG4win
Das Programm GnuPG wurde betriebssystemunabhängig
entwickelt wurde und liegt deswegen nur als kommandozeilenorientiertes Programm vor.
Zur komfortablen Verwaltung seiner Schlüssel empfiehlt es sich deswegen,
ein grafisches Programm zu verwenden, das unter einer intuitiven Oberfläche
die Funktionen von GnuPG zur Verfügung stellt. Hierzu kann man unter Windows entweder WinPT (Windows
Privacy Tray) oder GPA (GNU Privacy Assistant) als Programme zur Verwaltung und Erzeugung der Schlüssel verwenden. Desweitern werden Programme zur Ver- und Entschlüsselung
POP3-basierender Emailprogramme angeboten. Zwei Projekte GPG4Win und GnuPG-Pack Basics bündeln die erforderlichen Programme und bieten Sie jeweils in einem Programmpaket zum Download an.
Enigmail
Soll die Verschlüsselung nur für den Emailverkehr eingesetzt werden, so existiert für die Programme Mozilla Firefox und Mozilla Thunderbird eine leistungsfähige
Erweiterung (add-on) namens Enigmail, die die direkte Ver-/Entschlüsselung
im Emailprogramm ermöglicht und den Einsatz einer anderen grafischen Oberfläche wie z.B. GPGRelay entbehrlich
macht. Zum Verschlüsseln von Emails ist neben Enigmail nur das eigentliche Verschlüssellungsprogramm GnuPG erforderlich.
Download
des Plug-Ins Enigmail für die Browser Mozilla, Thunderbird und
Netscape
Download
der aktuellen Version von GnuPG (gehen Sie zum Kapitel
"Binärdateien (Executables)")
Weitere Informationen zu Enigmail (deutsch)
Die Bedeutung der elektronischen Unterschrift
Am 1.8.2001 ist das Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften in Kraft
getreten und erkennt die „elektronische Form” als Alternative
für die bisherige Schriftform der eigenhändigen Unterschrift
an. Dies gilt aber nicht ausnahmslos. Beispielsweise bleibt für § 623
BGB (Kündigung, Beendigung, Befristung eines Arbeitsverhältnisses)
oder für die Bürgschaft (§ 766 BGB) weiterhin die klassische
Schriftformerfordernis bestehen. Wie die elektronische Form zustandekommt,
regelt der § 126a BGB. Danach muss der Aussteller der Erklärung
seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen. Bei einem
Vertragschluss gilt dieses Erfordernis auf beiden Seiten.